Patienteninfo
Termine
Erstgespräch / Anamnese
Für ein Erstgespräch inkl. Anamnese nehme ich mir ausführlich Zeit. In der Regel schicke ich Ihnen vor dem Erstgespräch einen Anamnesebogen zu, den Sie bitte in Ruhe ausfüllen und an mich zurücksenden und diesen gehen wir dann durch.
Wenn Ihnen bereits Laborbefunde, Arztbriefe, Voruntersuchungen, Untersuchungsberichte oder dergleichen vorliegen, bringen Sie diese bitte mit.
Wenn Sie Medikamente einnehmen, schreiben Sie diese bitte genau auf und wie und wann die Einnahme ist.
Bitte bringen Sie außerdem ein Laken oder ein großes Handtuch mit.
Behandlungshonorar
Das Honorar für ein Erstgespräch inkl. Anamnese beträgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
für Selbstzahler: 85€ pro Stunde
für Privatversicherte / Beihilfe / Zusatzversicherte: 120€ pro Stunde
Kosten für Weiterbehandlungen / Folgetermine – auch telefonisch oder schriftlich – (z.B. Beratung, manuelle Therapie, Naturheilkunde, Akupressur, Infusionen, Injektionen, Blutabnahmen etc.) werden viertelstündlich abgerechnet (Kosten pro Stunde siehe oben).
Zusätzlich können Kosten entstehen für z.B. Kinesiotaping (ab 10€), Medikamente / Arzneimittel / Heilmittel, Materialkosten (z.B. Infusionen), Laboruntersuchungen etc.
Der Rechnungsbetrag ist in bar oder per Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen, unabhängig von Zeitpunkt und Höhe einer eventuellen Erstattung durch eine Versicherung.
Krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass die Kosten der Behandlung / Therapie sowie der Medikamente / Arzneimittel / Heilmittel von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen werden.
Eine Übernahme der Behandlungskosten (ganz oder teilweise) in anerkannten Verfahren sowie der verordneten Medikamente / Arzneimittel / Heilmittel können u.U. von den privaten Krankenversicherern (pKV), der Beihilfestellen sowie der Zusatzversicherungen erfolgen, wenn dies in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist. Dieses hängt jedoch von Ihrem jeweiligen und individuellen Tarif ab. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, ist von Ihnen in eigener Verantwortung zu klären. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse darüber und klären dies ab.
Bitte beachten Sie auch, dass Heilmittel der Orthomolekularen Medizin i.d.R. nicht anerkannt und erstattet werden.
Unabhängig von abweichenden Beurteilungen und Erstattungen der Krankenkassen oder Beihilfestellen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen.